Harzklub-Zweigverein
Lutter am Barenberge

Station G: Trinkwassergewinnung

Der Wald sichert als wichtiger Wasserspender auch die ortsnahe Trinkwassergewinnung:

Rund 125 Liter Trinkwasser pro Tag und Person verbrauchen wir in Deutschland im Durchschnitt. Das Dargebot an gutem Grundwasser ist in Niedersachsen zurzeit mehr als ausreichend. Zur Neubildung und der guten Qualität des Grundwassers im Wasserland Niedersachsen tragen auch die Waldgebiete bei – etwa mit der guten Durchlässigkeit der Waldböden. Dank des ausreichenden Dargebots kann die, auch in den Gesetzen verankerte, ortsnahe Trinkwassergewinnung weiterhin erfolgreich betrieben werden. Ein Beispiel dafür ist der Brunnen Ostlutter.
Bis zu maximal 146.000 Kubikmetern Trinkwasser pro Jahr darf mit dem Brunnen Ostlutter gefördert werden. So sieht es die Genehmigung von 1991 vor – darüber wacht der Landkreis Goslar. Der Wasserverband Peine muß die Entnahmemengen kontinuierlich dokumentieren. Unter dem Deckel befindet sich der 1960 gebohrte Brunnen. Über 30 Meter tief führt das Rohr in die Tiefe und fördert das gesunde Nass nach oben. Über diesen Brunnen werden die Ortschaften Ostlutter und Lutter mit frischem Trinkwasser versorgt – dem Lebensmittel Nummer 1!


Wasserschutzgebiet Ostlutter, Trinkwasser hat Vorrang:

Damit die ortsnahe Trinkwassergewinnung auch nachhaltig gesichert bleibt, werden oftmals Wasserschutzgebiete um Gewinnungsanlagen herum ausgewiesen, so auch in Ostlutter. Sie sollen verhindern, daß der Mensch durch bestimmte Nutzungsformen das Grundwasser so verunreinigt, daß die Trinkwassergewinnung gar nicht mehr oder nur mit sehr hohem Aufwand zu gewährleisten wäre. Die Karte zeigt die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes. Blau umrandet erkennt man das ausgewiesene Wasserschutzgebiet Ostlutter. Es ist in mehrere Zonen gegliedert:

Zone I:
Sie umfaßt den Fassungsbereich 10 Meter auf jeder Seite des Brunnens. Hier ist jegliche Flächennutzung untersagt.
Zone II:
Sie umfaßt die sogenannte engere Schutzzone. Rund 50 Tage ist das Wasser bis zum Förderbrunnen unterwegs (50-Tage-Linie). Strikte Nutzungsauflagen sollen verhindern, daß es zu einem Eintrag von pathogenen Mikroorganismen, insbesondere Krankheitserregern, kommt.
Zone III:
Sie umfaßt die weitere Schutzzone. Diese dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere von schwer abbau- baren chemischen Verunreinigungen. Es kann Bewirtschaftungsauflagen für die Flächennutzer, z. B. die Landwirtschaft, geben
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