Harzklub-Zweigverein
Lutter am Barenberge

ILE-Freizeitstempel


Liebe Gäste und Besucher im Nördlichen Harzvorland, liebe Bürgerinnen und Bürger,

erleben sie mit dem ILE-Freizeitstempel die herrliche Landschaft des Nördlichen Harzvorlandes. An über 30 Stempelstationen haben sie die Möglichkeit, an landschaftlich reizvollen oder kulturhistorisch bedeutsamen Orten in unserer Region Stempel zu sammeln. Der ILE-Freizeitstempel ist ein Gemeinschaftsprodukt von neun Kommunen im Zeichen Integrierter Ländlicher Entwicklung. Die Samtgemeinden Asse, Oderwald, Schladen und Schöppenstedt sowie die ländlichen Bereiche der Stadt Wolfenbüttel aus dem Landkreis Wolfenbüttel, die Samtgemeinde Lutter am Barenberge, die Gemeinde Liebenburg und die Stadt Vienenburg aus dem Landkreis Goslar bieten zusammen mit den ländlichen Bereichen der Stadt Salzgitter Stempelvergnügen für Groß und Klein. Das Land Niedersachsen fördert dieses Kooperationsprojekt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER).
Die Stempelstationen sind ein Erlebnis für die ganze Familie. Gestalten sie individuelle Ausflüge und Touren durch das Nördliche Harzvorland, erleben sie Land und Leute und staunen sie über unsere kulturhistorischen und landschaftlichen Schätze.
Ergänzen sie ihr Stempelvergnügen mit der Freizeitkarte Nördliches Harzvorland. Diese Karte bietet ihnen ansprechende Wander- und Radtourenvorschläge. Ebenso wie dieses Stempelheft ist die Freizeitkarte in den Kommunen und Touristinformationen der Region erhältlich. Dort liegen auch weitere Informationsmaterialien zu Ausflugszielen sowie Wander- und Radwegen bereit.

Hinweise zum Gebrauch:
Wenn sie 15 Stempel aus mindestens drei Kommunen gesammelt haben, erhalten sie einen Ansteckpin ILE-Freizeitnadel. Tragen sie dazu bitte ihren Namen und ihre Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein und reichen ihr Stempelheft in den regionalen Touristinformationen oder Rathäusern der beteiligten Kommunen ein. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Falls sie mit Bahn oder Bus anreisen, informieren sie sich bitte im Vorfeld über die lokalen Verbindungen und Fahrpläne. Bitte beachten sie, daß Wege saisonal durch landwirtschaftlichen Verkehr verschmutzt sein können. Die Benutzung der Wege erfolgt gemäß § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) auf eigene Gefahr. Daher bewegen sie sich bitte stets vorsichtig und mit Bedacht in der freien Landschaft und beachten sie die Grundregeln des Wanderns.

Und nun: Viel Spaß beim Stempeln und herzlich Willkommen im Nördlichen Harzvorland!!



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